IMPRESSUM

Für den Inhalt verantwortlich:

Barbara Schnuderl
Ihre Finanz- & Vorsorgeplanerin

Akadem. Finanzdienstleisterin
Staatl. gepr. Vermögensberaterin*)
Staatl. gepr. Versicherungsmaklerin

Aigen 101/1
A-8943 Aigen im Ennstal
Mobil: +43 (0)664 – 5354024
Fax: +43 (0)3682 – 22533
Mail: info@barbaraschnuderl.at

Information gem. § 137 GewO / Berechtigungen:

GISA-Zahl: 20501884: Gewerbliche Vermögensberatung mit den Berechtigungen nach § 2 Abs 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz als Wertpapiervermittler und Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Berechtigung zur Tätigkeit als ungebundene Kreditvermittlerin

GISA-Zahl: 20451677: Versicherungsvermittlung  in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Die Versicherungsvermittlung erfolgt auf Basis einer umfassend ausreichend selektiven Untersuchung auf dem österreichischen Markt erhältlicher Versicherungsprodukte.

Gewerberegisterabfrage/Beschwerdemöglichkeit: www.bmdw.gv.at 
Zuständige Aufsichtsbehörde: www.bh-liezen.steiermark.at
Berufsverbände: WKO Steiermark, Fachgruppe Finanzdienstleister und Versicherungsmakler

*) Frau Barbara Schnuderl arbeitet im Rahmen der Beratung über die Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß WAG 2018 ausschließlich mit den konzessionierten Partnern FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH. In diesem Tätigkeitsbereich ist Frau Schnuderl eine Erfüllungsgehilfin der FinanzAdmin gemäß § 1313 a ABGB und wird im Namen und auf Rechnung dieser Firma tätig.

Informationen zu Barbara Schnuderl, WKO Firmen A-Z

 
ESG-Erklärung – Liebe Kunden,

 

„Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

 

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen. 

 

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxanomieverordnung

erlassen, die auch uns als Vermögensberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, 

soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung. 

Ich nehme das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werde diese ab 02.08.2022 rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit meinem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH erfüllen. 

Im Beratungsprozess werde ich im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung: 

 

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

 

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung). 

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur 

Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die 

wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der 

Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. 

Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

 

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

·      den Klimaschutz

·      die Anpassung an den Klimawandel

·      die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

·      den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

·      die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

·      den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

 

Kategorie Bdie in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung). 

 

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

·      Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und

·      Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

 

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen.

 

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden.

Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz

 

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

 

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

 

Diese Nachhaltigkeitsaspekte kann bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtige ich diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio.

 

Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.

 

Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Wenn Sie uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, stufen wir Sie als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir Ihnen gegebenenfalls empfehlen, Ihre sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.

MEINE VERSICHERUNGEN

Private Haftpflichtversicherung,
Haushaltsversicherung, Pflegeversicherung
Eigenheimversicherung, Kfz-Versicherung
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Risikoversicherung, Private Krankenversicherung
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Berufshaftpflichtversicherung
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Sterbeversicherung, Tier-Haftpflichtversicherung
Tier-Krankenversicherung, Reiseversicherung

VERMÖGENSAUFBAU

Selbstverständlich stehen wir auch für Kapital- und Anlagelösungen gerne beratend zur Seite. Von kurz- bis zu langfristigen Anlageformen können wir Ihnen alles bieten.

Steueroptimierte Geldvermehrung oder Absicherung – Vorsorge ist so wichtig wie nie. Fragen Sie uns!

BARBARA SCHNUDERL

Akadem. Finanzdienstleisterin
gewerbl. Versicherungsmaklerin
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